Das Lizenzierungsverfahren

23.04.2014 00:00:00 | maroons

Was passiert jetzt bei der Lizenzierung?

Gestern verstrich die Frist um Rekurs gegen den Lizenzentscheid der Swiss Football League einzureichen. Servette hat dies gemäss Aussagen von Hugh Quennec getan. Doch was passiert jetzt genau? Und wie kommt ein Lizenzentscheid zu Stande? Hier ein Interview der SFL mit Marc Juillerat dem Head of Legal Services & Licensing:


Juillerat: „Lizenzverfahren verlangt Clubs vieles ab“:
(sfl.ch / 23.04.2014)


17 Klubs von 24 Bewerbern haben erstinstanzlich die Lizenz für die kommende Saison erhalten. Im Interview mit SFL.ch skizziert Marc Juillerat, Lizenzmanager und Chefjurist der Swiss Football League, den weiteren Weg des Lizenzierungsverfahrens.

Mit der Verkündung der erstinstanzlichen Lizenzentscheide am 14. April wurde die dritte und letzte Phase des Lizenzierungs-Prozesses eingeläutet. 17 Klubs von 24 Bewerbern haben das begehrt Ticket für die kommende Saison erhalten. 4 Profiklubs (RSL und BCL) sowie 3 Amateur-Teams mit Aufstiegsambitionen müssen nachbessern. Der Lizenzmanager der Swiss Football League, Marc Juillerat, erklärt, wie es im Lizenzverfahren weitergeht und was die vorerst abgelehnten Bewerber nun tun können.

Marc Juillerat, von 24 Bewerbern haben 7 Klubs in erster Instanz keine Lizenz erhalten. Liegt diese Zahl im Rahmen?

Marc Juillerat: Ja die Zahl der erteilten Lizenzen und der Lizenzverweigerungen bewegte sich in den vergangenen Jahren regelmässig in diesem Bereich. Positiv festzuhalten ist, dass dieses Jahr 16 der 20 bestehenden SFL-Klubs die gewünschte Lizenz bereits in erster Instanz erhalten haben. Die Experten für die einzelnen Kriterienbereiche wie auch die erstinstanzliche Lizenzkommission haben zudem die Feststellung geäussert, dass die Lizenzdossiers von den Klubs auch dieses Jahr sehr professionell und gut strukturiert aufbereitet worden sind.

Was sind die häufigsten Ursachen für die Verweigerung einer Lizenz?
Für die Erteilung oder die Verweigerung einer Lizenz sind vorrangig die finanziellen und die infrastrukturellen Kriterien massgeblich. Was die finanziellen Kriterien betrifft, so kann allein aus der Lizenzverweigerung aber nicht geschlossen werden, dass die finanzielle Situation eines Klubs kritisch ist. Oft geht es lediglich um die Plausibilität von Budgets, welche von der Lizenzkommission anders beurteilt werden, als von der Klubleitung. Eine Verweigerung der Lizenz aus infrastrukturellen Kriterien resultiert demgegenüber aus dem Fehlen eines tauglichen Stadions für den beantragten Lizenztyp, sei es für die Challenge League, für die Super League oder für die UEFA-Wettbewerbe.

Was ist von den betroffenen Klubs nun gefordert?

Die betroffenen Klubs haben nun im Rahmen des Rekursverfahrens die Gelegenheit, als fehlend beurteilte Unterlagen nachzureichen, oder wo nötig zusätzliche Erläuterungen zu kritisch beurteilten Budgetposten zu unterbreiten.

Wie sehen Sie das Schweizer Lizenzierungsverfahren im internationalen Vergleich?
Das Lizenzierungsverfahren der SFL muss sicherlich den Vergleich mit anderen Ligen nicht scheuen. Es ist im Gegenteil davon auszugehen, dass in der Schweiz eine überdurchschnittlich umfassende und tiefgreifende Prüfung durchgeführt wird. Die Aufbereitung der hierfür notwendigen Unterlagen verlangt den Klubs denn auch sehr viel ab.


Zeitplan Lizenzierungsverfahren 2014/15:

Aktivität

Verantwortlich

Termin

Termin für die Übermittlung der Lizenzunterlagen an die Klubs

Licensing Manager

Dienstag, 03.12.13

Termin für die Einreichung der Lizenzierungsdokumentation beim Lizenzgeber

Lizenzbewerber

Dienstag, 25.02.14

Frist Nachlieferung fehlende Lizenzierungsdokumentation

Lizenzbewerber

Donnerstag, 06.03.14

Mitteilung Lizenzentscheide

Präsident Lizenzkommission

Montag, 14.04.14

Ablauf Rekursfrist

Lizenzbewerber

Dienstag, 22.04.14

Ansetzung der Verwirkungsfrist von 3 Tagen

Vorsitzender der Rekursinstanz

Mittwoch, 07.05.14

Termin für die Mitteilung der Lizenzierungsentscheidungen der Rekursinstanz

Vorsitzender der Rekursinstanz

Montag, 19.05.14