Am Montag bechäftigte sich das Verwaltungsgericht in Zürich mit der Schliessung der "Südkurve" während der Super-League-Partie zwischen dem FCZ und dem FC Lausanne-Sport im Januar 2024. Das Urteil könnte wegweisend für den Umgang mit Kollektivstrafen sein.
Am Ursprung der Gerichtsverhandlung stand das Duell zwischen dem FCZ und dem FC Basel 1893. Im Umfeld der Partie kam es, am Bahnhof Zürich-Altstetten, zu wüsten Ausschreitungen zwischen den rivalisierenden Fangruppen und der Polizei. Als Sofortmassnahme wurde dem FC Zürich eine Kurvenschliessung ausgesprochen. Gegen diese ging Präsident Ancillo Canepa auf juristischem Wege vor. Er legte Rekurs beim Statthalter ein. Der Entscheid wurde stark kritisiert. Man verwies in einer Stellungnahme darauf, dass die Schliessung des Fansektors völlig unverhältnismässig sei. Der FCZ wies zudem die Verantwortung von sich, weil sich die Ausschreitungen am Bahnhof und nicht im Letzigrund abgespielt haben. Rund einhundert Personen seien insgesamt an den Scharmützeln beteiligt gewesen, schrieb "P.S.". Zu Verhaftungen sei es nicht gekommen. Ebenso konnten keine Täter identifiziert werden. Mit der Kollektivstrafe wurdem dennoch rund 4'400 Fans bestraft.
Der Statthalter gab dem FC Zürich im letzten Sommer recht. Die Schliessng der Südkurve war unverhältnismässig. Es wurde bemängelt, dass die Massnahme einen zu kleinen Nutzen hatte, um sie zu rechtfertigen. Ein Grossteil der betroffenen Fans besorgte sich Tickets in alternativen Sektoren und war dennoch im Stadion. Dass der Gegner am sanktionierten Spiel "nur" der FC Lausanne-Sport war, floss ebenfalls in die Beurteilung des Statthalters ein. Weil es keine Vorgeschichten mit den LS-Fans gab, sei nicht davon auszugehen gewesen, dass es ohne Massnahmen zu Ausschreitungen gekommen wäre. Der Stadt wurden die Kosten für das Verfahren augebrummt.
Die Stadt zeigte sich nicht einverstanden mit der Beurteilung des Statthalters und legte ebenfalls Rekurs ein. Vor dem Verwaltungsgericht blitzte man jedoch ab. "Die Richter schreiben, die Massnahme habe nur einen geringen Sicherheitsgewinn gebracht. Demgegenüber seien die Interessen der Fans höher zu gewichten", fasst "Zürich 24" zusammen. Noch ist das Urteil aber nicht rechtskräftig. Es könnte durchaus sein, dass das Sicherheitsdepartement bis vors Bundesgericht geht. Spätestens dort dürfte ein finales Urteil, zu Gunsten des FCZ, auch andere Klubs auf den Plan rufen, sich im Fall der Fälle zu wehren. Damit bröckelt auch ein Pfeiler des Kaskadenmodells "Progresso", das vor ein paar Wochen auch in Genf angewandt wurde.

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