Sanktionen sollen angefochten werden
Die Überraschung war gross. Nach den Scharmützeln beim Auswärtsspiel gegen den FC Lausanne-Sport, griffen die Behörden durch. Servette musste für die Lugano-Partie die Kurve schliessen. Gleiches galt für die Lausanner beim Heimauftritt gegen den FC St. Gallen.
Auch das nächste Léman-Derby soll von Sanktionen geprägt sein. Denn beim nächsten Aufeinandertreffen der beiden Rivalen sollen Zuschauer komplett ausgeschlossen werden. Damit ist nicht jedermann einverstanden. Christian van Gessel, ein genfer Anwalt, rekurriert gegen die Strafe, welche das "Département des institutions et du numérique de Genève" (kurz "DIN") zusammen mit den Städten Genf und Lausanne verhängt haben. "Man kann keine Massnahmen treffen, wenn sie nicht auf gesetzlichen Grundlagen basieren", lässt sich van Gessel in der Tribune de Genève zitieren. "Und selbst wenn eine Grundlage bestünde, wären die Massnahmen völlig überrissen", fügt er an. Saisonkartenbesitzer sollen sich ihm anschliessen und ebenfalls gegen die Bestrafung protestieren. Sie haben für die Partie bezahlt und wären am meisten gestraft, wenn sie auf ein weiteres Spiel verzichten müssten. Im Gespräch mit der Zeitung erwähnt van Gessel auch, dass für ihn der Zusammenhang nicht gegeben sei. Mit dem Geisterspiel in Genf sei der Servette FC empfindlich mehr bestraft worden, als der Kontrahent vom nördlichen Seeufer.
Die Tribune de Genève kontaktierte die DIN mit den Vorwürfen. Diese reagiert und erwähnt, dass es eine rechtliche Grundlage gäbe, um solche Massnahmen aufzuerlegen. Die involvierten Parteien seien darüber in Kenntnis gesetzt worden. Weitere Auskünfte würde man erst geben, nachdem man die Situation mit dem Servette FC besprochen habe. In den nächsten Tagen wolle man über das Lausanne-Geisterspiel sowie das allgemeine Gewaltmanagement des SFC diskutieren. In derselben Zeit erwartet van Gessel eine Antwort des Rekursgerichts. Wenn dieses den Rekurs anerkennt, würde der Entscheid des DIN aufgeschoben werden. So könnte man das Geisterspiel, zumindest fürs Erste, umgehen.
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