Vier Punkte Abzug bei Neuchâtel Xamax

14.12.2011 00:00:00 | maroons
Servette zieht an Xamax vorbei

Die Disziplinarkommission der SFL hat in zwei Verfahren gegen Neuchâtel Xamax FC einen Entscheid gefällt. Der Klub wird in zwei Fällen für Verstösse gegen das Reglement für die Lizenzerteilung der SFL insgesamt mit dem Abzug von vier Punkten sanktioniert.

Anfang November 2011 hatte die Disziplinarkommission (DK) der SFL Neuchâtel Xamax FC bereits in einem ersten Verfahren mit eine Busse von 20‘000 Franken bestraft, da der Klub die von den Lizenzierungsbehörden verlangten aktualisierten Finanzinformationen nach dem Eigentümerwechsel nur unvollständig geliefert hatte. Nun fällte die DK in einem zweiten und dritten Verfahren weitere Urteile gegen den Klub. In allen Fällen war die DK jeweils auf Anzeige der Lizenzadministration der SFL hin aktiv geworden.
 
Die zweite Anzeige wurde eingereicht, weil der Klub die gemäss Lizenzreglement erforderlichen Bestätigungen der betroffenen Institutionen, wonach die Sozialversicherungsbeiträge (AHV/IV/EO/ALV und BVG) für den Monat August bezahlt wurden, nicht eingereicht hatte. Die Kommission erachtet diesen Vorwurf als erwiesen und büsst Neuchâtel Xamax mit dem Abzug von einem Punkt im Klassement.
 
Bei der dritten Anzeige geht es darum, dass es der Klub versäumt hat, rechtzeitig die Lohnzahlungen für den Monat September zu erledigen sowie Bestätigungen der betroffenen Sozialversicherungsinstitutionen für die Bezahlung der Beiträge (AHV/IV/EO/ALV und BVG) einzureichen. Zudem hätte eine Bestätigung des Unfallversicherers geliefert werden müssen, wonach die Prämien für das dritte Quartal des Jahres 2011 entrichtet wurden. Auch in diesem Fall kommt die Kommission zum Schluss, dass der Klub durch Nichteinreichung der erforderlichen Bestätigungen gegen das Reglement der SFL für die Lizenzerteilung verstossen hat und sanktioniert Neuchâtel Xamax mit dem Abzug von drei weiteren Punkten.
 
Der Klub kann die Entscheide ans Rekursgericht der SFL weiterziehen. Ein allfälliger Rekurs hat aufschiebende Wirkung.
 
Noch offen sind zwei weitere Verfahren gegen NE Xamax, die die DK von Amtes wegen eröffnet hat. Die vierte Anzeige erfolgte wegen des Verdachts auf Dokumentenfälschung, das fünfte Verfahren läuft wegen des Verdachts auf nicht bei der SFL deponierte Arbeitsverträge für Spieler. / http://www.football.ch
 
/peter