Der Startschuss zur Planung der neuen Saison ist gefallen!
Alle Klubs der Swiss Football League erhalten eine Lizenz: (sfl.ch / 19.05.2014)
Die Rekursinstanz für Lizenzen der Swiss Football League (SFL) erteilt allen Klubs der Swiss Football League eine Spielberechtigung für die Saison 2014/15. Von den Aufstiegsaspiranten aus der Ersten Liga Promotion dagegen erhält neben dem Etoile Carouge FC nur der FC Le Mont LS die Lizenz für die Brack.ch Challenge League.
Die Lizenzkommission als erste Instanz im Lizenzierungsverfahren hatte im April zwei Klubs aus der Raiffeisen Super League (RSL), zwei Klubs aus der Brack.ch Challenge League (BCL) und drei Aufstiegsaspiranten aus der Ersten Liga Promotion die beantragte Spielberechtigung für die Saison 2014/15 nicht erteilt. Für die Verweigerungen waren nicht erfüllte Lizenzkriterien im finanziellen oder im infrastrukturellen Bereich ausschlaggebend.
In den vergangenen Wochen unternahmen die Klubs grosse Anstrengungen zur termingerechten Einreichung der von der zweiten Instanz geforderten Unterlagen. «Die meisten Dossiers waren von hoher Qualität. Man sieht, dass sich die Klubs anstrengen und die grosse Bedeutung des Lizenzierungsverfahrens erkannt haben», erklärt Dr. Eugen Mätzler, Präsident der Rekursinstanz für Lizenzen.
Am Ende gelang es allen vier Klubs aus der Swiss Football League, der Rekursinstanz die verlangten finanziellen Nachweise zu erbringen. Der Grasshopper Club Zürich und der FC Thun erhalten die beantragte Lizenz I (inkl. Teilnahme an den UEFA-Wettbewerben), der FC Locarno und Servette FC bekommen die Lizenz III (Teilnahme an der BCL). «Die Klubs konnten im Rekursverfahren auf vorhandene finanzielle Ressourcen zurückgreifen», stellt Mätzler fest.
Ein Aufsteiger aus der Romandie
Auch dem FC Le Mont LS aus der Ersten Liga Promotion wird die erforderliche Lizenz III für einen Aufstieg in die Brack.ch Challenge League zugesprochen. Den gleichen Bescheid hatte der FC Etoile Carouge bereits in erster Instanz erhalten.
Zwei weiteren Aufstiegsaspiranten aus der Ersten Liga Promotion dagegen verweigerte die Rekursinstanz die Spielberechtigung für die zweithöchste Liga: dem FC Köniz und dem SC YF Juventus ZH. Diese beiden Klubs erfüllten die infrastrukturellen Auflagen nicht und können somit nicht in die BCL aufsteigen.
«Die Situation für Aufstiegsaspiranten aus der Ersten Liga Promotion ist schwierig, weil diese Klubs zum ersten Mal mit höheren Anforderungen konfrontiert sind», erklärt Mätzler. «Besonders schwierig ist es für die Klubs, weil sie im Bereich der Infrastruktur von Dritten abhängig sind. Hier lässt das Reglement bezüglich der Sicherheit und der Anforderungen an die elektronischen Medien keinen Spielraum zu, was aus Sicht der betroffenen Aufstiegsaspiranten sicher bedauerlich ist.»
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