Bundesrat verkündet Auflagen für den schweizer Fussball

03.09.2020 11:05:50 | Peter

Bundesrat legt Grundlagen für Grossveranstaltungen fest

 

Der Bundesrat hat nach Rücksprache mit den Kantonen einheitliche, schweizweit gültige Bewilligungsanforderungen für Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen ab dem 1. Oktober 2020 festgelegt. Bis auf wenige zu klärende Punkte entspricht die Verordnung den Erwartungen der Swiss Football League.

Am 12. August 2020 hatte der Bundesrat entschieden, die Durchführung von Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen ab dem 1. Oktober 2020 wieder zu ermöglichen. Anstelle einer neuen absoluten Obergrenze müssen risikobasierte und auf die Anlässe abgestimmte Schutzkonzepte erarbeitet werden, die durch den Kanton bewilligt werden müssen.

Heute hat der Bund nach zwischenzeitlicher Konsultation der Kantone, Verbände und Ligen in einer angepassten Verordnung zur besonderen Lage schweizweit gültige Rahmenbedingungen definiert. Um eine angemessene Einheitlichkeit der Bewilligungspraxis im Profisport zu gewährleisten, werden die Meisterschaftsspiele einheitlich beurteilt und bewilligt.

Für die Schutzkonzepte der SFL-Klubs gelten deshalb neben denjenigen Aspekten, die generell für alle Veranstaltungen gelten, wie die Lenkung der Personenflüsse vor, während und nach der Veranstaltung sowie die übergeordneten Vorgaben in Bezug auf die epidemiologische Lage und die notwendigen Kapazitäten für das Contact Tracing in jedem Kanton, die folgenden detaillierteren materiellen Vorgaben:

- In den Stadien sind nur Sitzplätze erlaubt
- Es gilt Maskenpflicht
- Es dürfen höchstens zwei Drittel der verfügbaren Sitzplätze besetzt werden
- Es gibt keine Platzkontingente für Gästefans
- Im Gastronomiebereich gilt Sitzpflicht
- Der Konsum von alkoholischen Getränken kann beschränkt werden
- Kontrolle der Einhaltung der Massnahmen und Ahndung von Regelverstössen

Klärungsbedarf in einigen Punkten

Die Sportverbände hatten bei den Diskussionen mit Bund und Kantonen immer wieder darauf hingewiesen, dass eine rasche Normalisierung in Bezug auf Spiele mit Zuschauern für die Klubs von existenzieller Bedeutung ist. Die Verordnung des Bundesrats orientiert sich nun in vielen Punkten an den Entwürfen der Schutzkonzepte der Swiss Football League und der Swiss Ice Hockey Federation.

Klärungsbedarf besteht vor allem noch in der Frage der Verweigerung oder des Widerrufs einer Bewilligung wegen epidemiologischen Gründen oder wegen fehlenden kantonalen Kapazitäten im Bereich Contact Tracing sowie zur Sitzplatzpflicht in kleineren Stadien der Brack.ch Challenge League

Statement von Claudius Schäfer, CEO der SFL:

«Die SFL begrüsst die heute beschlossene Vereinheitlichung der Rahmenbedingungen für die Spiele in unseren Ligen. Diese gibt der SFL und ihren Klubs wieder eine Perspektive und ist ein erster wichtiger Schritt zurück zu einer hoffentlich bald folgenden Normalität. Wir nehmen wohlwollend zur Kenntnis, dass der Bundesrat in seiner Entscheidung die Schutzkonzepte und die Stellungnahme der SFL zum Entwurf der Verordnung gewichtig miteinbezogen hat.

Für uns ist es nun von absolut zentraler Bedeutung, dass die kantonalen Bewilligungsbehörden die Kriterien gleich anwenden und es zu keinem 'Flickenteppich' kommt. Die eigentliche Arbeit für unsere Klubs beginnt nun erst. Sie werden sich mit den kantonalen Stellen in Verbindung setzen und diese materiellen Vorgaben umsetzen, damit ab dem 1. Oktober wieder mehr Fans in den Stadien die Spiele besuchen können.»

Ausstehende Lösung Bundesdarlehen

Wegen den immer noch bestehenden Unsicherheiten und der aufgrund der Einnahmenausfälle sehr angespannten finanziellen Situation vieler Klubs ist eine schnellstmögliche Lösung für zinslose Darlehen des Bundes an Klubs für die SFL weiterhin existenziell.


Quelle: (sfl.ch / 02.09.2020)